Experte für Haus- und Grundstücksverwaltung

Juristische Verwaltung

Einen wesentlichen Anteil an der täglichen Arbeit eines Immobilienverwalters macht der juristische Aspekt aus. Gerade im Bereich des Wohnungseigentums lauern die Fallstricke überall und besonders im Detail. Schon bei der Einordnung nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum können sich Fehler durchziehen – von der Beauftragung einer Maßnahme bis zu deren Abrechnung. Nicht zuletzt an dieser Stelle benötigt es einen Verwalter mit Erfahrung und Sachverstand.

Zu unseren Grundleistungen gehören:

  • Beratung von Miet- und WEG-Kunden zu verschiedensten Themen im Rahmen des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
  • Vertretung der Miet- und WEG-Kunden in aktiv und passiv geführten Gerichtsverfahren, wie z.B. Schadenersatzklagen, Zahlungsklagen oder Beschlussanfechtungen
  • Auswahl und Mandatierung von geeigneten Fachanwälten in Abstimmung mit unseren Kunden
  • Beratung und Planung zielführender Vorgehensweisen zur juristischen Durchsetzung von Ansprüchen unserer Kunden